Studienplan

Der Studienplan soll die Integration und komplementäre Nutzung von Ressourcen beider Universitäten und Städten in den Bereichen Forschung, Lehre und Kultur ermöglichen. Das vorgesehene Schema beinhaltet vier verschiedene Bildungsaktivitäten: Seminare, Forschungsaufenthalte, Doktorandenkolloquien und Kurse in den Bereichen Spracherwerb und interkulturelle Kommunikation:

  1. Seminare: Vier Seminare (12 LP): Lehrveranstaltungen mit theoretischer bzw. methodischer Ausbildung interdisziplinärer Art oder in mehreren geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen. Die Lehrveranstaltungen nehmen Bezug auf den Kernpunkt des Promotionsstudiums: Transitionen, Erinnerungskulturen und Identitäten in Europa und Lateinamerika im 20. und 21. Jahrhundert. Interdisziplinäre theoretisch-methodische Lehrveranstaltungen mit Bezug auf den thematischen Fokus wären beispielsweise der Masterstudiengang und die Promotion in „Ciencias Sociales“ sowie der Masterstudiengang „Historia y Memoria“ der UNLP, der Masterstudiengang „Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Area Studies“ und das Archivprojekt „Aktivposten Kulturgut“ der UR. Sie bilden die Grundlagen für die Koordination und wechselseitige Ergänzung des Studienplans.

Die nachfolgenden Bereiche bieten einen Überblick:

a) Bereich sozio-politische Studien:

– Aktuelle Sozialtheorien
– Analyse gegenwärtiger Politik in Europa und Lateinamerika
– Politische Transitionen in Europa und Lateinamerika
– Vergangenheitspolitik zur Demokratie in Europa und Lateinamerika

b) Bereich sozio-kulturelle Studien:

– Kulturwissenschaften
– Repräsentationen der Erinnerung in Europa und Lateinamerika
– Anthropologie der Erinnerung und der Identität

c) Bereich sozio-historische Studien:

– Geschichte und Erinnerung
– Vergleichende Geschichte des 20. Jahrhunderts
– Zeitgenössische Politik- und Sozialgeschichte Lateinamerikas
– Sozialgeschichte der Wissenschaft zwischen Europa und Lateinamerika

d) Bereich Forschungsausbildung:

– Methodologische Probleme bei der vergleichenden Forschung
– Diskursanalyse und Erinnerungskultur
– Analyse von Lebensgeschichten und Karrieren in Gesellschaft und Politik

  1. Forschungsaufenthalte: Ein Forschungsaufenthalt oder ein Praktikum in Archiven, Bibliotheken, Dokumentationszentren (3 LP) ist zu absolvieren. Dies soll der Entwicklung von Forschungskompetenzen dienen und mit den Kernthemen des Promotionsstudiums in Verbindung stehen. Fakultativ wären z. B. für deutsche Doktoranden in Argentinien ein Forschungsaufenthalt in der Comisión Provincial por la Memoria, im Archivo Histórico de la Provincia de Buenos Aires „Dr. Ricardo Levene“ oder im Archivo Histórico de la Universidad Nacional de La Plata möglich.

    Es bestehen Kooperationsbeziehungen zu folgenden deutschen und argentinischen Institutionen:

– Centro de Estudios Sociohistóricos (IDIHCS, UNLP/CONICET)
– Comisión Provincial por la Memoria (Provinz Buenos Aires)
– Archivo Histórico de la Provincia de Buenos Aires „Dr. Ricardo Levene”
– Archivo Histórico de la Universidad Nacional de La Plata
– Forschungs- und Dokumentationsstelle des Landes zur Geschichte der Diktaturen in Deutschland (UR)
– Fachbibliothek DDR-Geschichte (UR)
– Dokumentations- und Gedenkstätte des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU)
– Praxismodul „Institutionen der Erinnerungskultur in der Praxis“ an der Universitätsbibliothek Rostock
– Ibero-Amerikanisches Institut Preußischer Kulturbesitz (IAI) in Berlin

  1. Doktorandenkolloquien: Drei Doktorandenkolloquien (9 LP), ein Kolloquium an der Gastuniversität, zwei an der Herkunftsuniversität, sind zu belegen. Dadurch soll der akademische Austausch in einer Gruppe und die Diskussion über Forschungsfortschritte gewährleistet werden:

– Doktorandenkolloquium I (Herkunftsuniversität)
– Doktorandenkolloquium II (Gastuniversität)
– Doktorandenkolloquium III (Herkunftsuniversität)

  1. Kurse: Zwei obligatorische Sprachkurse (6 LP).

    Jede einzelne Aktivität (Seminar, Forschungsaufenthalt, Doktorandenkolloquium) wird mit 3 Leistungspunkten (LP) bewertet. Von den Promovierenden sind also insgesamt 30 Leistungspunkte (entsprechend 300 Stunden) in folgender Zusammensetzung zu erzielen:


    1. Vier Seminare (12 LP)
    2. Ein Forschungsaufenthalt (3 LP)
    3. Drei Doktorandenkolloquien (9 LP)
    4. Zwei Kurse in den Bereichen Spracherwerb und interkulturelle Kommunikation (6 LP)


Die Promovierenden müssen mindestens 30% und dürfen höchstens 50% der Leistungspunkte an der jeweiligen Gastuniversität erwerben. Zum Erwerb von Leistungspunkten an der jeweiligen Gastuniversität muss ein Nachweis über das Sprachniveau B2 in der Sprache des entsprechenden Gastlandes (Deutsch oder Spanisch) vorliegen. Aus diesem Grund beinhaltet der Studienplan auch Sprachkurse in Deutsch oder Spanisch, deren obligatorischer Charakter von den Sprachkompetenzen eines jeden Promovierenden abhängt.

Die Doktoranden müssen ihrem Betreuer der „Herkunftsuniversität“ Kopien der Nachweise über alle ihre geleisteten Aktivitäten einreichen. Die drei Aktivitäten – Seminar, Forschungsaufenthalt und Doktorandenkolloquium – haben das gleiche Format in beiden Universitäten. Aus diesem Grund sind die Strukturen kompatibel und die Leistungsanerkennung erfolgt automatisch.

Doktorarbeit:

Zusätzlich zur Teilnahme und dem erfolgreichen Abschluss der im Studienplan festgelegten Bildungsaktivitäten muss zur Erlangung der Doktorwürde eine Dissertationsschrift entsprechend der jeweiligen Promotionsordnung eingereicht und erfolgreich verteidigt werden. Der Doktorand benötigt zwei Betreuer, einen aus jeder beteiligten Universität.

Die Doktorarbeit muss in der Amtssprache eines der Länder der teilnehmenden Universitäten verfasst werden und eine kurze Zusammenfassung („Abstract“) in der Sprache der jeweils anderen Universität enthalten. Abhängig vom spezifischen Thema kann die Doktorarbeit auch in einer dritten Sprache verfasst werden, welche aber in jedem Fall eine Amtssprache der Europäischen Union sein muss.

Schema der Bildungsaktivitäten: