Der Studienplan soll die Integration und komplementäre Nutzung von Ressourcen beider Universitäten und Städten in den Bereichen Forschung, Lehre und Kultur ermöglichen. Das vorgesehene Schema beinhaltet vier verschiedene Bildungsaktivitäten: Seminare, Forschungsaufenthalte, Doktorandenkolloquien und Kurse in den Bereichen Spracherwerb und interkulturelle Kommunikation:
Die nachfolgenden Bereiche bieten einen Überblick:
a) Bereich sozio-politische Studien:
– Aktuelle Sozialtheorien
– Analyse gegenwärtiger Politik in Europa und Lateinamerika
– Politische Transitionen in Europa und Lateinamerika
– Vergangenheitspolitik zur Demokratie in Europa und Lateinamerika
b) Bereich sozio-kulturelle Studien:
– Kulturwissenschaften
– Repräsentationen der Erinnerung in Europa und Lateinamerika
– Anthropologie der Erinnerung und der Identität
c) Bereich sozio-historische Studien:
– Geschichte und Erinnerung
– Vergleichende Geschichte des 20. Jahrhunderts
– Zeitgenössische Politik- und Sozialgeschichte Lateinamerikas
– Sozialgeschichte der Wissenschaft zwischen Europa und Lateinamerika
d) Bereich Forschungsausbildung:
– Methodologische Probleme bei der vergleichenden Forschung
– Diskursanalyse und Erinnerungskultur
– Analyse von Lebensgeschichten und Karrieren in Gesellschaft und Politik
– Centro de Estudios Sociohistóricos (IDIHCS, UNLP/CONICET)
– Comisión Provincial por la Memoria (Provinz Buenos Aires)
– Archivo Histórico de la Provincia de Buenos Aires „Dr. Ricardo Levene”
– Archivo Histórico de la Universidad Nacional de La Plata
– Forschungs- und Dokumentationsstelle des Landes zur Geschichte der Diktaturen in Deutschland (UR)
– Fachbibliothek DDR-Geschichte (UR)
– Dokumentations- und Gedenkstätte des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU)
– Praxismodul „Institutionen der Erinnerungskultur in der Praxis“ an der Universitätsbibliothek Rostock
– Ibero-Amerikanisches Institut Preußischer Kulturbesitz (IAI) in Berlin
– Doktorandenkolloquium I (Herkunftsuniversität)
– Doktorandenkolloquium II (Gastuniversität)
– Doktorandenkolloquium III (Herkunftsuniversität)
Die Promovierenden müssen mindestens 30% und dürfen höchstens 50% der Leistungspunkte an der jeweiligen Gastuniversität erwerben. Zum Erwerb von Leistungspunkten an der jeweiligen Gastuniversität muss ein Nachweis über das Sprachniveau B2 in der Sprache des entsprechenden Gastlandes (Deutsch oder Spanisch) vorliegen. Aus diesem Grund beinhaltet der Studienplan auch Sprachkurse in Deutsch oder Spanisch, deren obligatorischer Charakter von den Sprachkompetenzen eines jeden Promovierenden abhängt.
Die Doktoranden müssen ihrem Betreuer der „Herkunftsuniversität“ Kopien der Nachweise über alle ihre geleisteten Aktivitäten einreichen. Die drei Aktivitäten – Seminar, Forschungsaufenthalt und Doktorandenkolloquium – haben das gleiche Format in beiden Universitäten. Aus diesem Grund sind die Strukturen kompatibel und die Leistungsanerkennung erfolgt automatisch.
Doktorarbeit:
Zusätzlich zur Teilnahme und dem erfolgreichen Abschluss der im Studienplan festgelegten Bildungsaktivitäten muss zur Erlangung der Doktorwürde eine Dissertationsschrift entsprechend der jeweiligen Promotionsordnung eingereicht und erfolgreich verteidigt werden. Der Doktorand benötigt zwei Betreuer, einen aus jeder beteiligten Universität.
Die Doktorarbeit muss in der Amtssprache eines der Länder der teilnehmenden Universitäten verfasst werden und eine kurze Zusammenfassung („Abstract“) in der Sprache der jeweils anderen Universität enthalten. Abhängig vom spezifischen Thema kann die Doktorarbeit auch in einer dritten Sprache verfasst werden, welche aber in jedem Fall eine Amtssprache der Europäischen Union sein muss.